Seit Anfang November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die neue Wirtschafts-ID (W-Id) stufenweise an Unternehmen und wirtschaftlich Tätige, die umsatzsteuerlich erfasst sind. Die neue W-Id ist eine Pflichtangabe, die im Impressum von Onlineshops und Homepages größerer Firmen eingetragen sein muss.