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NEWS: Neuregelung Datenschutzrecht DSGVO/BDSG

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NEWS: Neuregelung Datenschutzrecht DSGVO/BDSG

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Veröffentlicht von Reinhard Klasen in News · 28 April 2018
Tags: DSGVOBDSGDatenschutzrechtGDPREU Datenschutz

Neuregelung des Datenschutzrechts
Am 25.05. starten DSGVO und BDSG-neu

 
Liebe Kunden,

die neue europaweit gültige General Data Protection Regulation (GDPR) bzw. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet zukünftig alle Unternehmen und Betreiber von Online-Shops, Websites, Homepages, Webblogs usw. die Vorgaben der Datenschutzgesetze beim Zugriff sowie der Verarbeitung, Nutzung und Archivierung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern strikt anzuwenden bzw. die vorhandenen Betriebskonfigurationen und Hinweisseiten zu überprüfen und zu korrigieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Seiten-Betreiber eine grosse oder kleine Firma, ein Verein, ein kleiner Shop oder nur ein Ein-Mann-Unternehmen ist.

Die DSGVO wurde am 14. April 2016 vom EU-Parlament beschlossen und trat am 25. Mai 2016 in Kraft. Zur gesetzlichen Umsetzung in Deutschland musste auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu überarbeitet werden. Das alte BDSG wurde durch die DSGVO nicht ersetzt, sondern regelt in seiner neuen Fassung einige Punkte der DSGVO wie z.B. das Thema "Datenschutzbeauftragter" noch detaillierter und konkreter für das EU-Mitgliedsland Deutschland. Am 25. Mai 2018 endet die 2-jährige Übergangsfrist und DSGVO und BDSG (neu) treten ohne weitere Fristen in Kraft.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern. Zu diesen Daten gehören:
  • IP Adressen
  • E-Mail-Adressen / Newsletter
  • Kontaktformulare
  • Tracking, Social Media auf Webseiten
  • PlugIns von Drittanbietern

Daraus abgeleitet ergeben sich neue Vorgaben für alle Webseiten-Betreiber wie
  • Einsatz von Datenverschlüsselungstechniken wenn personenbezogene Daten abgefragt werden (Kontaktformulare etc.)
  • Anwenden des Double Opt-In-Verfahrens (Doppelabfrage mit E-Mail-Bestätigungslink) vor Aktivieren des Newsletter-Versands
  • Datenerfassung mittels Website-Analyse-Plugins (z.B. Google Analytics) muss durch Besucher deaktivierbar sein (Setzen Opt-Out-Cookie).

Mit Wirkung zum 25.05.2018 hat die fehlende bzw. fehlerhafte Datenschutzerklärung oder mangelhafte technische Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben für den Webseiten-Betreiber erstmals wettbewerbsrechtliche Relevanz und kann zukünftig in Gerichtsverfahren mit bis zu 20 Mrd. EURO bzw. 4% des Vorjahreseinkommens abgemahnt werden.

Reinhard Klasen
(28..04.2018)

Hier noch der Link zu meinem Beitrag "NEWS: SSL wird ab 25. Mai 2018 gesetzlich zur Pflicht" vom 01.04.2018, bitte hier klicken

Über den angehängten Link gelangen sie auf eine Informations-Website der Intersoft Consulting, die die neue DSGVO-Verordnung (EU 2016/679) sehr übersichtlich strukturiert und aufbereitet hat.

Bildnachweise: © TheDigitalArtist (id) europe-3246346, laptop-3233780 - Pixabay.com


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